Auskünfte
zu Gebühren der Kanzlei in Linz am Rhein auf Anfrage,
- zu Beratungsangelegenheiten, u.a.Erstberatung,
- zu Abschlussangelegenheiten (steuerlicher
Jahresabschluss),
- zu Buchführungsangelegenheiten,
- zur Führung von Lohnkonten, Lohnabrechnungen
usw.,
- zu Pauschalgebühren gemäss
§ 14 StBGebV.
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